Paragraphen in 4 StR 177/21
Sortiert nach der Häufigkeit
Häufigkeit | Paragraph | |
---|---|---|
1 | 184 | StGB |
1 | 349 | StPO |
Sortiert nach dem Alphabet
Häufigkeit | Paragraph | |
---|---|---|
1 | 184 | StGB |
1 | 349 | StPO |
BUNDESGERICHTSHOF StR 177/21 BESCHLUSS vom 31. August 2021 in der Strafsache gegen wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern u.a.
ECLI:DE:BGH:2021:310821B4STR177.21.0 Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 31. August 2021 einstimmig beschlossen:
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bochum vom 19. Januar 2021 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die der Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
Ergänzend zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat:
Soweit das Landgericht im Fall II.2 der Urteilsgründe für den Besitz kinderpornographischer Inhalte gemäß § 184b Abs. 3 StGB (in der bis 30. Juni 2021 geltenden Fassung) von einem Strafrahmen von drei Monaten bis fünf Jahren Freiheitsstrafe – statt von Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren – ausgegangen ist, schließt der Senat mit Blick auf den für die Bemessung der Strafe maßgeblichen Strafschärfungsgrund der Anzahl und des Inhalts der sichergestellten kinderpornographischen Schriften aus, dass sich der Rechtsfehler auf die Höhe der für diese Tat festgesetzten Strafe ausgewirkt hat.
Sost-Scheible Sturm Quentin Rommel Bartel Vorinstanz: Landgericht Bochum, 19.01.2021 ‒ 8 KLs-111 Js 17/20-14/20
Urheber dieses Dokuments ist der Bundesgerichtshof. Nach § 5 UrhG geniessen Entscheidungen und Gesetze keinen urheberrechtlichen Schutz. Auflagen des Gerichts können aber die kommerzielle Verwertung einschränken. In Anlehnung an Creative Commons Lizenzen ist die Nutzung mit einer CC BY-NC-SA 3.0 DE Lizenz vergleichbar. Bitte beachten Sie, dass diese Entscheidung urheberrechtlich geschützte Abbildungen enthalten kann. Vor einer Nutzung - über die reine Wiedergabe der Entscheidung hinaus - sind in solchen Fällen entsprechende Nutzungsrechte bei den jeweiligen Rechteinhabern einzuholen.
Häufigkeit | Paragraph | |
---|---|---|
1 | 184 | StGB |
1 | 349 | StPO |
Häufigkeit | Paragraph | |
---|---|---|
1 | 184 | StGB |
1 | 349 | StPO |
Der nachfolgende Link führt Sie zum originalen Dokument. Aufgrund der technischen Natur des Internets ist es möglich, dass der Link zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr gültig ist. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir nicht alle Links einer ständigen Prüfung unterziehen können.
Öffnen