Paragraphen in I ZB 29/18
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BUNDESGERICHTSHOF I ZB 29/18 BESCHLUSS vom 21. Juni 2018 in der Sache ECLI:DE:BGH:2018:210618BIZB29.18.0 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 21. Juni 2018 durch die Richter Prof. Dr. Koch, Prof. Dr. Schaffert, Prof. Dr. Kirchhoff, Feddersen und die Richterin Dr. Schmaltz beschlossen:
Die Gegenvorstellung der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 17. April 2018 wird verworfen, weil der Bundesgerichtshof für Gegenvorstellungen gegen von ihm nicht erlassene Entscheidungen nicht zuständig ist.
Das Verfahren ist gebührenfrei (§ 68 Abs. 3 Satz 1 GKG).
Koch Feddersen Schaffert Kirchhoff Schmaltz Vorinstanzen:
LG Münster, Entscheidung vom 08.01.2018 - 26 O 3/18 OLG Hamm, Entscheidung vom 17.04.2018 - I-4 W 37/18 -
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