Paragraphen in V ZR 167/19
Sortiert nach der Häufigkeit
Häufigkeit | Paragraph |
---|
Sortiert nach dem Alphabet
Häufigkeit | Paragraph |
---|
BUNDESGERICHTSHOF V ZR 167/19 BESCHLUSS vom 22. Mai 2020 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2020:220520BVZR167.19.1 Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 22. Mai 2020 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann, die Richterin Weinland und die Richter Dr. Kazele, Dr. Göbel und Dr. Hamdorf beschlossen:
Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Senats vom 20. Februar 2020 wird zurückgewiesen. Der Senat hat das Vorbringen des Klägers zu dem Wertverlust, den sein Wohnungseigentum durch die bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums erlitten haben soll, zur Kenntnis genommen. Er hat dieses nicht als erheblich angesehen, weil sich der Kläger ausgehend von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im vorliegenden Fall an seinen abweichenden Angaben in den Vorinstanzen festhalten lassen muss.
Stresemann Göbel Brückner Hamdorf Kazele Vorinstanzen: AG Köln, Entscheidung vom 21.02.2014 - 215 C 16/13 LG Köln, Entscheidung vom 06.06.2019 - 29 S 70/14 -
Urheber dieses Dokuments ist der Bundesgerichtshof. Nach § 5 UrhG geniessen Entscheidungen und Gesetze keinen urheberrechtlichen Schutz. Auflagen des Gerichts können aber die kommerzielle Verwertung einschränken. In Anlehnung an Creative Commons Lizenzen ist die Nutzung mit einer CC BY-NC-SA 3.0 DE Lizenz vergleichbar. Bitte beachten Sie, dass diese Entscheidung urheberrechtlich geschützte Abbildungen enthalten kann. Vor einer Nutzung - über die reine Wiedergabe der Entscheidung hinaus - sind in solchen Fällen entsprechende Nutzungsrechte bei den jeweiligen Rechteinhabern einzuholen.
Häufigkeit | Paragraph |
---|
Häufigkeit | Paragraph |
---|
Der nachfolgende Link führt Sie zum originalen Dokument. Aufgrund der technischen Natur des Internets ist es möglich, dass der Link zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr gültig ist. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir nicht alle Links einer ständigen Prüfung unterziehen können.
Öffnen