Paragraphen in IX ZB 82/16
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IX ZB 82/16 Schreibfehlerberichtigung Die Vorinstanzangaben auf Seite 12 des Beschlusses vom 22. Juni 2017 sind dahingehend zu korrigieren, dass es richtig heißen muss: LG Wuppertal, Entscheidung vom 26.09.2016 - 16 T 128/16 anstatt LG Wuppertal, Entscheidung vom 26.09.2016 - 16 T 126/16. Bundesgerichtshof Geschäftsstelle des IX. Zivilsenats Preuß, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle ECLI:DE:BGH:2017:100817VIXZB82.16.0
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