Paragraphen in 25 W (pat) 55/17
Sortiert nach der Häufigkeit
Häufigkeit | Paragraph | |
---|---|---|
1 | 80 | MarkenG |
Sortiert nach dem Alphabet
Häufigkeit | Paragraph | |
---|---|---|
1 | 80 | MarkenG |
BUNDESPATENTGERICHT W (pat) 55/17
_______________________
(Aktenzeichen)
BESCHLUSS In der Beschwerdesache …
ECLI:DE:BPatG:2019:230119B25Wpat55.17.0 betreffend die IR-Marke 1 113 370 (hier: Berichtigung des mit 16. Januar 2018 datierten Beschlusses)
hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 23. Januar 2019 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Knoll, der Richterin Kriener und des Richters Dr. Nielsen beschlossen:
Das Entscheidungsdatum des mit dem 16. Januar 2018 datierten Beschlusses wird wegen offensichtlicher Unrichtigkeit gemäß § 80 Abs. 1 MarkenG dahingehend berichtigt, dass das Beschlussdatum zutreffend 16. Januar 2019 lautet.
Knoll Kriener Dr. Nielsen Fa
Urheber dieses Dokuments ist das Bundespatentgericht. Nach § 5 UrhG geniessen Entscheidungen und Gesetze keinen urheberrechtlichen Schutz. Auflagen des Gerichts können aber die kommerzielle Verwertung einschränken. In Anlehnung an Creative Commons Lizenzen ist die Nutzung mit einer CC BY-NC-SA 3.0 DE Lizenz vergleichbar. Bitte beachten Sie, dass diese Entscheidung urheberrechtlich geschützte Abbildungen enthalten kann. Vor einer Nutzung - über die reine Wiedergabe der Entscheidung hinaus - sind in solchen Fällen entsprechende Nutzungsrechte bei den jeweiligen Rechteinhabern einzuholen.
Häufigkeit | Paragraph | |
---|---|---|
1 | 80 | MarkenG |
Häufigkeit | Paragraph | |
---|---|---|
1 | 80 | MarkenG |
Der nachfolgende Link führt Sie zum originalen Dokument. Aufgrund der technischen Natur des Internets ist es möglich, dass der Link zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr gültig ist. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir nicht alle Links einer ständigen Prüfung unterziehen können.
Öffnen