Paragraphen in 2 StR 579/15
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BUNDESGERICHTSHOF StR 579/15 BESCHLUSS vom 27. September 2016 in der Strafsache gegen
1. 2.
wegen Betrugs u.a. hier: Berichtigungsbeschluss ECLI:DE:BGH:2016:270916B2STR579.15.0 Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 27. September 2016 beschlossen:
Das Senatsurteil vom 10. August 2016 wird dahin berichtigt, dass das Datum der Sitzung, in der das Urteil verkündet wurde, im Eingangssatzteil auf Seite 2 wie folgt lautet: „Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat aufgrund der Verhandlung vom 18. Mai 2016 in der Sitzung am 10. August 2016, an denen teilgenommen haben …“
Fischer Appl Krehl Eschelbach Bartel
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