Paragraphen in XII ZB 81/11
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BUNDESGERICHTSHOF XII ZB 81/11 BESCHLUSS vom 24. April 2013 in der Familiensache Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 24. April 2013 durch den Vorsitzenden Richter Dose und die Richter Weber-Monecke, Schilling, Dr. Günter und Dr. Botur beschlossen:
Der Leitsatz des Senatsbeschlusses vom 20. März 2013 - XII ZB 81/11 - wird insoweit geändert, als die Formulierung "… Beschluss vom 6. Februar 2013 …" durch "… Beschluss vom 20. März 2013 …" ersetzt wird.
Dose Günter Weber-Monecke Botur Schilling Vorinstanzen: AG Schöneberg, Entscheidung vom 26.08.2010 - 80 F 175/10 KG Berlin, Entscheidung vom 11.01.2011 - 13 UF 199/10 -
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