Paragraphen in IV ZR 265/12
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1 | 516 | ZPO |
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BUNDESGERICHTSHOF IV ZR 265/12 BESCHLUSS vom 20. März 2013 in dem Rechtsstreit LG Cottbus - Az. 1 S 142/11 vom 20.06.2012; AG Lübben - Az. 20 C 226/10 vom 28.07.2011; Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 20. März 2013 durch die Vorsitzende Richterin Mayen, die Richterin Harsdorf-Gebhardt, die Richter Dr. Karczewski, Lehmann und die Richterin Dr. Brockmöller beschlossen:
Die Klägerin wird, nachdem sie die Revision gegen das am 20. Juni 2012 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Cottbus zurückgenommen hat, dieses Rechtsmittels für verlustig erklärt.
Die Kosten der Revision werden ihr auferlegt (§§ 565, 516 Abs. 3 ZPO).
Streitwert: 3.050,98 €
Mayen Harsdorf-Gebhardt Dr. Karczewski Lehmann Dr. Brockmöller
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