Paragraphen in 5 StR 532/15
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Häufigkeit | Paragraph | |
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1 | 213 | StGB |
1 | 349 | StPO |
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1 | 213 | StGB |
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BUNDESGERICHTSHOF StR 532/15 BESCHLUSS vom 28. Januar 2016 in der Strafsache gegen wegen versuchten Totschlags ECLI:DE:BGH:2016:280116B5STR532.15.0 Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 28. Januar 2016 beschlossen:
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 31. August 2015 wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Ergänzend bemerkt der Senat:
Es beschwert den Angeklagten nicht, dass das Landgericht angesichts des Verbergens des großen Dönermessers hinter seinem Rücken (UA S. 6) und des Umstands, dass der „Kaufhausdetektiv die Tür nicht geöffnet hätte, wenn das Tatwerkzeug bei dem Angeklagten … für ihn sichtbar gewesen wäre“, nicht das Mordmerkmal der Heimtücke in Betracht gezogen hat.
Ebenso wenig beschwert ihn die Annahme des § 213 StGB.
Sander Bellay Schneider Feilcke König
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Häufigkeit | Paragraph | |
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1 | 213 | StGB |
1 | 349 | StPO |
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1 | 213 | StGB |
1 | 349 | StPO |
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