Paragraphen in VI ZR 269/12
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BUNDESGERICHTSHOF VI ZR 269/12 BESCHLUSS vom 25. Juni 2013 in dem Rechtsstreit Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 25. Juni 2013 durch den Vorsitzenden Richter Galke, den Richter Wellner, die Richterin Diederichsen, den Richter Pauge und die Richterin von Pentz beschlossen:
Im Urteil vom 14. Mai 2013 ist auf Blatt 8, Randziffer 15 folgendes Zitat falsch geschrieben: "… a.A. Weltig MMR 2011 Nr. 12 V f.;…".
Richtig muss es heißen: "…a.A. Wettig MMR 2011 Nr. 12 V f.;…".
Galke Wellner Diederichsen Pauge von Pentz Vorinstanzen: LG Köln, Entscheidung vom 19.10.2011 - 28 O 116/11 OLG Köln, Entscheidung vom 10.05.2012 - 15 U 199/11 -
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