Paragraphen in 2 StR 509/10
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BUNDESGERICHTSHOF StR 509/10 1.
BESCHLUSS vom 25. Juli 2012 in der Strafsache gegen
2.
3.
wegen Mordes Der 2. Strafsenat hat am 25. Juli 2012 beschlossen:
Das Rubrum des Urteils des Senats vom 22. Dezember 2011 wird dahin berichtigt, dass die Verteidiger des Angeklagten S.
K. ,
Rechtsanwalt K. und Rechtsanwalt L. , auch an der Verhandlung der Sache am 14. Dezember 2011 teilgenommen haben.
Fischer Berger Appl Eschelbach Schmitt
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