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XI ZR 325/11

BUNDESGERICHTSHOF XI ZR 325/11 BESCHLUSS vom 2. Oktober 2012 in dem Rechtsstreit OLG Hamburg - Az. 13 U 118/10 vom 15.06.2011; LG Hamburg - Az. 309 O 233/09 vom 17.06.2010; Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 2. Oktober 2012 durch den Vorsitzenden Richter Wiechers und die Richter Dr. Joeres, Dr. Ellenberger, Pamp und die Richterin Dr. Menges beschlossen:

Die Klägerin wird, nachdem sie die Revision gegen das am 15. Juni 2011 verkündete Urteil des 13. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg zurückgenommen hat, dieses Rechtsmittels für verlustig erklärt.

Die Kosten der Revision werden ihr auferlegt (§§ 565, 516 Abs. 3 ZPO).

Streitwert: 25.250 €

Wiechers Pamp Joeres Ellenberger Menges

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