Paragraphen in 5 StR 302/14
Sortiert nach der Häufigkeit
Häufigkeit | Paragraph | |
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1 | 333 | StGB |
1 | 334 | StGB |
1 | 349 | StPO |
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Häufigkeit | Paragraph | |
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1 | 333 | StGB |
1 | 334 | StGB |
1 | 349 | StPO |
BUNDESGERICHTSHOF StR 302/14 BESCHLUSS vom 7. Oktober 2014 in der Strafsache gegen wegen Bestechung u.a.
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 7. Oktober 2014 beschlossen:
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Lübeck vom 10. März 2014 wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Die zweifelhafte Annahme von Subsidiarität des § 333 StGB gegenüber § 334 StGB in drei Fällen beschwert den Angeklagten nicht.
Basdorf Schneider Dölp König Berger
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Häufigkeit | Paragraph | |
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1 | 333 | StGB |
1 | 334 | StGB |
1 | 349 | StPO |
Häufigkeit | Paragraph | |
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1 | 333 | StGB |
1 | 334 | StGB |
1 | 349 | StPO |
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