Paragraphen in 5 StR 528/12
Sortiert nach der Häufigkeit
Häufigkeit | Paragraph | |
---|---|---|
1 | 349 | StPO |
Sortiert nach dem Alphabet
Häufigkeit | Paragraph | |
---|---|---|
1 | 349 | StPO |
StR 528/12 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 28. November 2012 in der Strafsache gegen wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a.
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 28. November 2012 beschlossen:
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Dresden vom 8. Mai 2012 wird mit der Klarstellung nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen, dass der Angeklagte in den Fällen 2 und 4 a bis 4 e der Urteilsgründe wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, davon in zwei Fällen in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis, verurteilt ist.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Es handelt sich um ein offensichtliches Fassungsversehen (vgl. UA S. 27).
Basdorf Schaal Schneider Dölp König
Urheber dieses Dokuments ist der Bundesgerichtshof. Nach § 5 UrhG geniessen Entscheidungen und Gesetze keinen urheberrechtlichen Schutz. Auflagen des Gerichts können aber die kommerzielle Verwertung einschränken. In Anlehnung an Creative Commons Lizenzen ist die Nutzung mit einer CC BY-NC-SA 3.0 DE Lizenz vergleichbar. Bitte beachten Sie, dass diese Entscheidung urheberrechtlich geschützte Abbildungen enthalten kann. Vor einer Nutzung - über die reine Wiedergabe der Entscheidung hinaus - sind in solchen Fällen entsprechende Nutzungsrechte bei den jeweiligen Rechteinhabern einzuholen.
Häufigkeit | Paragraph | |
---|---|---|
1 | 349 | StPO |
Häufigkeit | Paragraph | |
---|---|---|
1 | 349 | StPO |
Der nachfolgende Link führt Sie zum originalen Dokument. Aufgrund der technischen Natur des Internets ist es möglich, dass der Link zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr gültig ist. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir nicht alle Links einer ständigen Prüfung unterziehen können.
Öffnen