Paragraphen in V ZR 176/13
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BUNDESGERICHTSHOF V ZR 176/13 BESCHLUSS vom 16. Juli 2014 in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. Juli 2014 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann, den Richter Dr. Lemke, die Richterin Prof. Dr. Schmidt-Räntsch, den Richter Dr. Roth und die Richterin Dr. Brückner beschlossen:
Im Wege der Berichtigung wegen einer offenbaren Unrichtigkeit werden am Ende der Randnummer 16 des Senatsurteils vom 9. Mai 2014 die Wörter „analog § 4 Abs. 3 Satz 4 GBBerG“ durch die Wörter „analog § 4 Abs. 3 Satz 4 SachenR-DV“ ersetzt.
Stresemann Roth Lemke Schmidt-Räntsch Brückner Vorinstanzen: LG Magdeburg, Entscheidung vom 06.11.2012 - 9 O 593/10 OLG Naumburg, Entscheidung vom 07.06.2013 - 12 U 180/12 -
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