Paragraphen in 35 W (pat) 409/10
Sortiert nach der Häufigkeit
Häufigkeit | Paragraph | |
---|---|---|
1 | 95 | PatG |
Sortiert nach dem Alphabet
Häufigkeit | Paragraph | |
---|---|---|
1 | 95 | PatG |
BUNDESPATENTGERICHT W (pat) 409/10
_______________________
(Aktenzeichen)
2. BERICHTIGUNGSBESCHLUSS In der Beschwerdesache …
BPatG 152 08.05
…
betreffend das Gebrauchsmuster 202 21 676 (hier: Tenorberichtigung)
hat der 35. Senat (Gebrauchsmuster-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 13. September 2012 durch den Vorsitzenden Richter Baumgärtner sowie die Richter Dipl.-Ing. Küest und Dr.-Ing. Großmann beschlossen:
1. Der Tenor der den Beteiligten zugestellten begründeten Fassung des am 19. Oktober 2011 verkündeten Beschlusses wird in Nummer 4 wie folgt geändert:
„Die Kosten des Löschungsverfahrens und des Löschungsbeschwerdeverfahrens trägt die Beschwerdegegnerin.“
2. Die Entscheidungsgründe des Berichtigungsbeschlusses vom 15. Februar 2012 werden in den Ausführungen zu IV. des verkündeten Beschlusses entsprechend berichtigt.
Gründe Die Formulierung in Nr. 4 des Tenors der den Beteiligten zugestellten begründeten Fassung des Beschlusses steht im offensichtlichen Widerspruch zu der am Ende der mündlichen Verhandlung am 19. Oktober 2011 beschlossenen und verkündeten Kostenentscheidung und stellt daher eine offensichtliche Unrichtigkeit i. S. v. § 95 Abs. 1 PatG dar.
Diese offensichtliche Unrichtigkeit ist auch im Berichtigungsbeschluss vom 15. Februar 2012 enthalten, der demzufolge entsprechend zu korrigieren ist.
Baumgärtner Küest Dr. Großmann Cl
Urheber dieses Dokuments ist das Bundespatentgericht. Nach § 5 UrhG geniessen Entscheidungen und Gesetze keinen urheberrechtlichen Schutz. Auflagen des Gerichts können aber die kommerzielle Verwertung einschränken. In Anlehnung an Creative Commons Lizenzen ist die Nutzung mit einer CC BY-NC-SA 3.0 DE Lizenz vergleichbar. Bitte beachten Sie, dass diese Entscheidung urheberrechtlich geschützte Abbildungen enthalten kann. Vor einer Nutzung - über die reine Wiedergabe der Entscheidung hinaus - sind in solchen Fällen entsprechende Nutzungsrechte bei den jeweiligen Rechteinhabern einzuholen.
Häufigkeit | Paragraph | |
---|---|---|
1 | 95 | PatG |
Häufigkeit | Paragraph | |
---|---|---|
1 | 95 | PatG |
Der nachfolgende Link führt Sie zum originalen Dokument. Aufgrund der technischen Natur des Internets ist es möglich, dass der Link zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr gültig ist. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir nicht alle Links einer ständigen Prüfung unterziehen können.
Öffnen