Paragraphen in 9 AZR 612/14
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1 | 313 | ZPO |
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BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 15.12.2015, 9 AZR 612/14 ECLI:DE:BAG:2015:151215.U.9AZR612.14.0 Parallelentscheidung zu führender Sache - 9 AZR 611/14 -, ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe Tenor
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 17. April 2014 - 8 Sa 67/13 - aufgehoben.
2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 25. Juli 2013 - 23 Ca 3/13 - wird zurückgewiesen.
3. Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
Sonstiger Langtext Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet _(§ 313a Abs. 1 ZPO)_.
Brühler Krasshöfer Klose Frank Merte
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