Paragraphen in IV ZR 203/14
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IV ZR 203/14 Berichtigung Die Angaben zu den Vorinstanzen auf Seite 7 des Urteils vom 24. Februar 2016 werden dahingehend berichtigt, dass die erste Instanz statt Landgericht Aachen – 26 O 36/11 richtig heißen muss: Landgericht Köln – 26 O 36/11 Karlsruhe, 11. März 2016 Schick, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des Bundesgerichtshofs ECLI:DE:BGH:2016:110316VIVZR203.14.0
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