Paragraphen in IX ZR 133/14
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BUNDESGERICHTSHOF IX ZR 133/14 BESCHLUSS vom 24. März 2015 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Prof. Dr. Gehrlein, Vill, die Richterin Lohmann und den Richter Dr. Fischer am 24. März 2015 beschlossen:
Das Senatsurteil vom 5. März 2015 wird dahin berichtigt, dass es unter Rn. 53, 1. Zeile statt "Revision des Beklagten" heißt: "Revision des Klägers".
Kayser Gehrlein Vill Lohmann Fischer
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