Paragraphen in 5 StR 437/16
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Häufigkeit | Paragraph | |
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1 | 30 | BtMG |
1 | 349 | StPO |
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1 | 30 | BtMG |
1 | 349 | StPO |
BUNDESGERICHTSHOF StR 437/16 BESCHLUSS vom 8. November 2016 in der Strafsache gegen
1.
2.
wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a.
ECLI:DE:BGH:2016:081116B5STR437.16.0 Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 8. November 2016 beschlossen:
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 30. Mai 2016 werden nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
Ergänzend bemerkt der Senat:
Wohl entgegen der Auffassung der Revision des Angeklagten T. war dieser hinsichtlich des Verbrechens der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG) Alleintäter.
Sander Bellay Dölp Feilcke König
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Häufigkeit | Paragraph | |
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1 | 30 | BtMG |
1 | 349 | StPO |
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1 | 30 | BtMG |
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