Paragraphen in IV ZR 1/20
Sortiert nach der Häufigkeit
Häufigkeit | Paragraph | |
---|---|---|
1 | 818 | BGB |
1 | 5 | VVG |
1 | 543 | ZPO |
1 | 552 | ZPO |
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Häufigkeit | Paragraph | |
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1 | 818 | BGB |
1 | 5 | VVG |
1 | 543 | ZPO |
1 | 552 | ZPO |
BUNDESGERICHTSHOF IV ZR 1/20 BESCHLUSS vom 8. Oktober 2020 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2020:081020BIVZR1.20.0 Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Vorsitzende Richterin Mayen, die Richterin Harsdorf-Gebhardt, den Richter Lehmann, die Richterinnen Dr. Brockmöller und Dr. Bußmann am 8. Oktober 2020 beschlossen:
Der Senat beabsichtigt, die Revision gegen das Urteil des 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 6. Dezember 2019 gemäß § 552a Satz 1 ZPO auf Kosten der Klägerin zurückzuweisen. Die Parteien erhalten Gelegenheit, hierzu binnen eines Monats Stellung zu nehmen.
Gründe:
1. Die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision im Sinne von § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO sind nicht mehr gegeben.
Der Senat hat mit dem nach Erlass des Berufungsurteils ergangenen Urteil vom 29. April 2020 (IV ZR 5/19, r+s 2020, 433), dem im Wesentlichen ein vergleichbarer Sachverhalt wie hier zugrunde lag, entschieden, dass im Rahmen der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung nach einem Widerspruch gemäß § 5a VVG a.F. der Anspruch des Versicherungsnehmers nach § 818 Abs. 1 Alt. 1 BGB auf Herausgabe von Nutzungen nicht anhand der Eigenkapitalrendite des Versicherers berechnet werden kann.
2. Die Revision hat aus den in dem vorgenannten Urteil im Einzelnen dargelegten Erwägungen, die sich auf den Streitfall übertragen lassen, hinsichtlich des weiterverfolgten Anspruchs auf Herausgabe von Nutzungen auch keine Aussicht auf Erfolg.
Mayen Harsdorf-Gebhardt Lehmann Dr. Brockmöller Dr. Bußmann Hinweis: Das Revisionsverfahren ist durch Revisionsrücknahme erledigt worden.
Vorinstanzen: LG Aachen, Entscheidung vom 13.06.2019 - 9 O 427/18 OLG Köln, Entscheidung vom 06.12.2019 - 20 U 145/19 -
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Häufigkeit | Paragraph | |
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1 | 818 | BGB |
1 | 5 | VVG |
1 | 543 | ZPO |
1 | 552 | ZPO |
Häufigkeit | Paragraph | |
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1 | 818 | BGB |
1 | 5 | VVG |
1 | 543 | ZPO |
1 | 552 | ZPO |
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