Paragraphen in 5 Ni 8/15 (EP)
Sortiert nach der Häufigkeit
Häufigkeit | Paragraph | |
---|---|---|
1 | 95 | PatG |
Sortiert nach dem Alphabet
Häufigkeit | Paragraph | |
---|---|---|
1 | 95 | PatG |
BUNDESPATENTGERICHT Ni 8/15 (EP)
_______________________
(Aktenzeichen)
BERICHTIGUNGSBESCHLUSS In der Patentnichtigkeitssache …
BPatG 152ni_adler 07.12
…
betreffend das europäische Patent 1 425 640 (DE 502 08 724)
hat der 5. Senat (Nichtigkeitssenat) des Bundespatentgerichts am 19. Juli 2017 durch den Vorsitzenden Richter Voit, die Richterin Martens und die Richter Dipl.-Ing. Gottstein, Dipl.-Ing. Univ. Albertshofer und Dipl.-Phys. Univ. Bieringer beschlossen:
Das am 15. Februar 2017 verkündete Urteil 5 Ni 8/15 (EP) wird in den Entscheidungsgründen dahingehend berichtigt, dass es auf Seite 18 des Urteils unter Ziff. II.,1.,1.1 im 2. Absatz statt „aus dem Jahr 2005“ richtig heißen muss: „aus dem Jahr 2000“.
Gründe An der im Tenor genannten Stelle der Entscheidungsgründe nimmt der Senat auf die Druckschrift NK5c Bezug, die auf der letzten Seite einen Druckvermerk aus dem Jahr 2000 und nicht wie im Urteil versehentlich wiedergegeben aus dem Jahr 2005 aufweist. Dieser aus dem Gesamtzusammenhang der Urteilsbegründung erkennbare und daher offensichtliche Schreibfehler war nach § 95 PatG auf Antrag der Klägerin zu berichtigen.
Voit Martens Gottstein Albertshofer Bieringer Pr
Urheber dieses Dokuments ist das Bundespatentgericht. Nach § 5 UrhG geniessen Entscheidungen und Gesetze keinen urheberrechtlichen Schutz. Auflagen des Gerichts können aber die kommerzielle Verwertung einschränken. In Anlehnung an Creative Commons Lizenzen ist die Nutzung mit einer CC BY-NC-SA 3.0 DE Lizenz vergleichbar. Bitte beachten Sie, dass diese Entscheidung urheberrechtlich geschützte Abbildungen enthalten kann. Vor einer Nutzung - über die reine Wiedergabe der Entscheidung hinaus - sind in solchen Fällen entsprechende Nutzungsrechte bei den jeweiligen Rechteinhabern einzuholen.
Häufigkeit | Paragraph | |
---|---|---|
1 | 95 | PatG |
Häufigkeit | Paragraph | |
---|---|---|
1 | 95 | PatG |
Der nachfolgende Link führt Sie zum originalen Dokument. Aufgrund der technischen Natur des Internets ist es möglich, dass der Link zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr gültig ist. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir nicht alle Links einer ständigen Prüfung unterziehen können.
Öffnen