Paragraphen in VIII ZR 273/17
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1 | 319 | ZPO |
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BUNDESGERICHTSHOF VIII ZR 273/17 BESCHLUSS vom 12. Februar 2018 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2018:120218BVIIIZR273.17.0 Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12. Februar 2018 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Milger, die Richterin Dr. Hessel sowie die Richter Dr. Schneider, Dr. Bünger und Kosziol beschlossen:
Der Senatsbeschluss vom 6. Februar 2018 wird gemäß § 319 ZPO dahingehend berichtigt, dass es im Tenor statt "Landgericht Kiel" richtig heißt: "Landgericht Lübeck".
Dr. Milger Dr. Bünger Dr. Hessel Kosziol Dr. Schneider Vorinstanzen: AG Eutin, Entscheidung vom 27.02.2017 - 22 C 21/14 LG Lübeck, Entscheidung vom 10.11.2017 - 1 S 22/17 -
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