Paragraphen in IV ZR 179/16
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BUNDESGERICHTSHOF IV ZR 179/16 BESCHLUSS vom 6. März 2019 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2019:060319BIVZR179.16.0 Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Vorsitzende Richterin Mayen, die Richterin Harsdorf-Gebhardt, den Richter Lehmann, die Richterinnen Dr. Brockmöller und Dr. Bußmann am 6. März 2019 beschlossen:
Auf die Gegenvorstellung der Prozessbevollmächtigten der Kläger wird in Abänderung der Streitfestsetzung in dem Anerkenntnisurteil vom 4. September 2018 der Streitwert für das Revisionsverfahren auf 34.740,21 € festgesetzt (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Dezember 2018 - IV ZB 10/18, VersR 2019, 251 Rn. 8 ff.).
Mayen mann Dr. Brockmöller Harsdorf-Gebhardt Dr. Bußmann Leh- Vorinstanzen:
LG Köln, Entscheidung vom 03.02.2016 - 28 O 84/15 OLG Köln, Entscheidung vom 24.06.2016 - 20 U 43/16 -
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