Paragraphen in 6 AZR 350/11
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1 | 313 | ZPO |
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1 | 313 | ZPO |
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 13.12.2012, 6 AZR 350/11 Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 13.12.2012, 6 AZR 348/11.
Tenor
1. Auf die Revision der Beklagten wird unter Zurückweisung der Revision der Klägerin das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 14. April 2011 - 6 Sa 115/10 - aufgehoben.
2. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 24. September 2010 - 18 Ca 483/10 - wird zurückgewiesen.
3. Die Klägerin hat auch die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
Sonstiger Langtext Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet _(§ 313a ZPO)_.
Fischermeier Gallner Spelge Schäferkord Reiner Koch
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1 | 313 | ZPO |
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