Paragraphen in 1 StR 476/12
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Häufigkeit | Paragraph | |
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1 | 30 | BtMG |
1 | 349 | StPO |
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1 | 30 | BtMG |
1 | 349 | StPO |
BUNDESGERICHTSHOF StR 476/12 BESCHLUSS vom 5. Dezember 2012 in der Strafsache gegen wegen bandenmäßiger unerlaubter Ausfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a.
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 5. Dezember 2012 beschlossen:
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 12. Oktober 2011 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO).
Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
Der Senat geht davon aus, dass die Strafkammer bei der Strafrahmenwahl vom Strafrahmen des § 30a Abs. 3 BtMG in der bis zum 22. Juli 2009 geltenden Fassung ausgegangen ist.
Nack Sander Graf Radtke Jäger
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Häufigkeit | Paragraph | |
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1 | 30 | BtMG |
1 | 349 | StPO |
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1 | 30 | BtMG |
1 | 349 | StPO |
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