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XII ZR 11/14

BUNDESGERICHTSHOF XII ZR 11/14 BESCHLUSS vom 27. Juli 2016 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

nein BGHR:

ja ZPO § 544 Zum Wegfall der Parteifähigkeit des Beschwerdeführers während des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens.

BGH, Beschluss vom 27. Juli 2016 - XII ZR 11/14 - OLG Frankfurt am Main LG Frankfurt am Main ECLI:DE:BGH:2016:270716BXIIZR11.14.0 Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 27. Juli 2016 durch den Vorsitzenden Richter Dose, die Richter Dr. Klinkhammer, Dr. Nedden-Boeger und Guhling und die Richterin Dr. Krüger beschlossen:

Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 3. Januar 2014 wird auf ihre Kosten verworfen. Streitwert: 48.964 €

Gründe:

Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unzulässig, weil die Beklagte, der das Berufungsurteil am 9. Januar 2014 zugestellt wurde, am 24. Februar 2014 nach § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister gelöscht worden ist (vgl. BGH Beschluss vom 20. Mai 2015 - VII ZB 53/13 - NJW 2015, 2424 Rn. 19; Schulte-Bunert/Weinreich/Nedden-Boeger FamFG 5. Aufl. § 394 Rn. 64 mwN). Dass bei der Beklagten noch ein Vermögenswert vorhanden wäre (vgl. dazu BGH Urteil vom 5. Juli 2012 - III ZR 116/11 - MDR 2012, 1176 Rn. 27 f.), behaupten die Parteien selbst nicht.

Der Wegfall der Parteifähigkeit des Beschwerdeführers während des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens führt - im Gegensatz zum Wegfall der Parteifähigkeit während des Berufungsverfahrens (vgl. insoweit BGH Urteil vom 29. September 1981 - VI ZR 21/80 - NJW 1982, 238) - zur Unzulässigkeit (allein) der Nichtzulassungsbeschwerde, weil die Hauptsache dem Revisionsgericht erst anfällt, wenn es der Beschwerde stattgibt und die Revision zulässt (vgl. MünchKommZPO/Krüger 4. Aufl. § 544 Rn. 2; BeckOK ZPO/Kessal-Wulf [Stand: 1. März 2016] § 544 Rn. 24; Zöller/Heßler ZPO 31. Aufl. § 544 Rn. 5).

Dose Guhling RiBGH Dr. Klinkhammer hat Urlaub und ist deswegen an einer Unterschrift gehindert.

Dose Nedden-Boeger Krüger Vorinstanzen: LG Frankfurt am Main, Entscheidung vom 19.04.2013 - 2-23 O 274/12 OLG Frankfurt am Main, Entscheidung vom 03.01.2014 - 2 U 128/13 -

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