Paragraphen in IX ZB 40/17
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BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 40/17 BESCHLUSS vom 30. November 2017 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2017:301117BIXZB40.17.0 Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Richter Meyberg als Einzelrichter am 30. November 2017 beschlossen:
Der Beschluss vom 7. November 2017 wird auf Seite 2 wie folgt berichtigt:
es heißt nicht:
hat der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs durch den Richter Meyberg als Einzelrichter am 10. Januar 2017 beschlossen sondern:
hat der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs durch den Richter Meyberg als Einzelrichter am 7. November 2017 beschlossen Meyberg Vorinstanzen: LG Berlin, Entscheidung vom 16.01.2017 - 41 O 317/16 KG Berlin, Entscheidung vom 29.06.2017 - 22 W 20/17 -
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