• Suche
  • Impressum

caselaw.de²

  • caselaw.de²

  • Suche
  • Impressum

  • Suche
  • Filter
  • Ergebnis
  • Entscheidung
Entscheidung
Paragraphen
Original
Teilen

5 StR 241/22

BUNDESGERICHTSHOF StR 241/22 BESCHLUSS vom 3. Januar 2023 in der Strafsache gegen wegen versuchter schwerer Brandstiftung u.a. hier: Erinnerung gegen den Kostenansatz ECLI:DE:BGH:2023:030123B5STR241.22.0 Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 3. Januar 2023 durch den Richter am Bundesgerichtshof von Häfen als Einzelrichter gemäß § 66 Abs. 1 GKG beschlossen:

Die Erinnerung des Verurteilten gegen den Kostenansatz vom 31. August 2022 wird zurückgewiesen. Das Verfahren über die Erinnerung ist gebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet.

Gründe:

Die als Erinnerung gegen den Kostenansatz nach § 66 Abs. 1 GKG auszulegende „Berufung“ gegen die Kostenrechnung vom 16. September 2022 deckt keinen Rechtsfehler bei der Kostenberechnung auf, sondern wendet sich gegen die Pflicht zur Kostentragung überhaupt. Da dies aber nach kostenpflichtiger Verwerfung der Revision des Beschwerdeführers durch Beschluss des Senats vom 30. August 2022 (5 StR 241/22) dem Gesetz entspricht, ist die Erinnerung unbegründet, was nach Nichtabhilfe der Kostenbeamtin durch den Einzelrichter (vgl. § 1 Abs. 5, § 66 Abs. 6 GKG) ohne Kostenfolge (vgl. § 66 Abs. 8 GKG) auszusprechen ist.

von Häfen Vorinstanz: Landgericht Dresden, 24.03.2022 - 3 KLs 731 Js 28366/21

Wir stellen das Dokument etwas schmaler dar, um die Lesbarkeit zu erhöhen.

Bitte nutzen Sie nur das Original für den Druck des Dokuments.

Werbung

Urheber dieses Dokuments ist der Bundesgerichtshof. Nach § 5 UrhG geniessen Entscheidungen und Gesetze keinen urheberrechtlichen Schutz. Auflagen des Gerichts können aber die kommerzielle Verwertung einschränken. In Anlehnung an Creative Commons Lizenzen ist die Nutzung mit einer CC BY-NC-SA 3.0 DE Lizenz vergleichbar. Bitte beachten Sie, dass diese Entscheidung urheberrechtlich geschützte Abbildungen enthalten kann. Vor einer Nutzung - über die reine Wiedergabe der Entscheidung hinaus - sind in solchen Fällen entsprechende Nutzungsrechte bei den jeweiligen Rechteinhabern einzuholen.

▲ Anfang

Paragraphen in 5 StR 241/22

Sortiert nach der Häufigkeit
Häufigkeit Paragraph
4 66 GKG
1 1 GKG

Die aufgeführten Paragraphen wurden durch eine ausgeklügelte Software ermittelt.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass dabei auch falsche Kombinationen aus Paragraph und Gesetz ermittelt werden können.

Sollte ein Gesetz in Gänze übersehen worden sein, dann teilen Sie uns diesen Umstand bitte mit.

Sortiert nach dem Alphabet
Häufigkeit Paragraph
1 1 GKG
4 66 GKG

Original von 5 StR 241/22

Der nachfolgende Link führt Sie zum originalen Dokument. Aufgrund der technischen Natur des Internets ist es möglich, dass der Link zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr gültig ist. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir nicht alle Links einer ständigen Prüfung unterziehen können.

Öffnen

Bitte nutzen Sie möglichst das Original für den Druck des Dokuments.

Teilen von 5 StR 241/22

Wenn Sie in einer E-Mail auf diese Entscheidung hinweisen möchten, dann können Sie diese komfortabel erstellen lassen, wenn Ihr Mail-Programm diese Option unterstützt. Alternativ können Sie den nachfolgenden Link in Ihre E-Mails und Webseiten einbauen:

Bitte nutzen Sie den Link in sozialen Netzwerken wie Facebook oder Google+.

Das ist ein wirksames Mittel um mehr Menschen auf unsere Dienste aufmerksam zu machen.

Eine Dienstleistung von caselaw.de | Diese Datensammlung unterliegt der Creative Commons Lizenz CC BY-NC-SA 3.0 DE | Impressum