Paragraphen in VI ZB 73/20
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BUNDESGERICHTSHOF VI ZB 73/20 BESCHLUSS vom 2. März 2021 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2021:020321BVIZB73.20.0 Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 2. März 2021 durch den Richter Offenloch als Vorsitzenden, die Richterin Müller, den Richter Dr. Allgayer, die Richterin Dr. Linder und den Richter Dr. Herr beschlossen:
Das Ablehnungsgesuch des Antragstellers vom 18. Februar 2021 gegen den Vorsitzenden Richter Seiters, die Richterinnen von Pentz und Dr. Oehler sowie die Richter Dr. Klein und Böhm wird zurückgewiesen, da es aus den zuletzt im Senatsbeschluss vom 27. Februar 2021 (VI ZB 71/20 und 72/20) angeführten Gründen jedenfalls unbegründet ist.
Offenloch Linder Müller Allgayer Herr Vorinstanzen: LG München I, Entscheidung vom 30.11.2020 - 13 T 13718/20 OLG München, Entscheidung vom 09.12.2020 - 5 W 1711/20 -
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