Paragraphen in IX ZA 36/15
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BUNDESGERICHTSHOF IX ZA 36/15 BESCHLUSS vom 24. Februar 2016 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2016:240216BIXZA36.15.0 Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Vill, die Richterinnen Lohmann und Möhring und den Richter Dr. Schoppmeyer am 24. Februar 2016 beschlossen:
Der Beschluss vom 27. Januar 2016 wird im Tenor insoweit berichtigt, dass es richtig heißen muss:
… aus dem Endurteil des Landgerichts Aschaffenburg vom 12. Mai 2015 …
statt
… aus dem Endurteil des Landgerichts Aschaffenburg vom 14. April 2015 …
Auf Seite 4 sind die Vorinstanzen wie folgt zu berichtigen:
LG Aschaffenburg, Entscheidung vom 12. Mai 2015 -1 O 180/97 - statt:
LG Aschaffenburg, Entscheidung vom 14. April 2015 - 1 O 180/97 - Kayser Vill Lohmann Möhring Schoppmeyer Vorinstanzen: LG Aschaffenburg, Entscheidung vom 12.05.2015 - 1 O 180/97 OLG Bamberg, Entscheidung vom 11.11.2015 - 5 U 115/15 -
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