Paragraphen in 10 AZR 29/15
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1 | 313 | ZPO |
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BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 9.12.2015, 10 AZR 29/15 Angemessener Ausgleich für Dauernachtarbeit Tenor
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 19. November 2014 - 7 Sa 417/14 - wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Sonstiger Langtext Die Parteien haben gemäß § 313a ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichtet.
Linck Schlünder W. Reinfelder Großmann Klein
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1 | 313 | ZPO |
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