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VII ZR 186/11

BUNDESGERICHTSHOF VII ZR 186/11 BESCHLUSS vom 5. März 2013 in dem Rechtsstreit Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 5. März 2013 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kniffka, die Richterin Safari Chabestari, die Richter Dr. Eick, Halfmeier und Kosziol beschlossen:

In Abänderung des Beschlusses vom 19. Dezember 2012 wird der Streitwert für das Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision auf insgesamt 4.450.006,24 € festgesetzt. Davon entfallen 4.215.143 € auf den Beklagten zu 1 und 234.863,24 € auf die Beklagte zu 2.

Kniffka Halfmeier Safari Chabestari Kosziol Eick Vorinstanzen: LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 13.08.2009 - 3 HKO 3808/06 OLG Nürnberg, Entscheidung vom 03.08.2011 - 12 U 1846/09 -

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