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XII ZB 443/14

BUNDESGERICHTSHOF XII ZB 443/14 BESCHLUSS vom 8. Oktober 2015 in der Familiensache Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 8. Oktober 2015 durch den Vorsitzenden Richter Dose, die Richterin Weber-Monecke und die Richter Schilling, Dr. Nedden-Boeger und Guhling beschlossen:

Die Gründe zu Ziffer II. 2. c) dd) (3) des Senatsbeschlusses vom 19. August 2015 (Seite 15, Rn. 33, Zeile 8 des Umdrucks) werden wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers dahin berichtigt, dass es statt

"biometrischen Rechtsgrundlagen" richtig lautet:

"biometrischen Rechnungsgrundlagen".

Dose Weber-Monecke Schilling Nedden-Boeger Guhling Vorinstanzen: AG Hanau, Entscheidung vom 31.08.2010 - 67 F 1309/09 OLG Frankfurt am Main, Entscheidung vom 08.08.2014 - 4 UF 205/10 -

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