Paragraphen in VII ZR 44/12
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1 | 544 | ZPO |
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BUNDESGERICHTSHOF VII ZR 44/12 BESCHLUSS vom 7. Mai 2013 in dem Rechtsstreit Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 7. Mai 2013 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kniffka, die Richter Dr. Eick, Halfmeier, Kosziol und Prof. Dr. Jurgeleit beschlossen:
Der Beschluss des VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 11. April 2013 wird dahin berichtigt, dass es im Tenor, zweiter Absatz, richtig heißen muss:
"… Der Beschluss des 19. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 3. Januar 2012 wird gemäß § 544 Abs. 7 ZPO aufgehoben. …" Kniffka Kosziol Eick Halfmeier Jurgeleit Vorinstanzen: LG Köln, Entscheidung vom 30.03.2011 - 91 O 128/03 OLG Köln, Entscheidung vom 03.01.2012 - 19 U 81/11 -
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