Paragraphen in EnVR 5/14
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BUNDESGERICHTSHOF EnVR 5/14 BESCHLUSS vom 28. Juli 2015 in dem energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungsverfahren Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Präsidentin des Bundesgerichtshofs Limperg sowie die Richter Prof. Dr. Strohn, Dr. Grüneberg, Dr. Bacher und Dr. Deichfuß am 28. Juli 2015 beschlossen:
Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendigen Kosten der Beschwerdegegnerin zu tragen.
Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 50.000 € festgesetzt.
Gründe:
Die Beschwerdeführerin hat die Rechtsbeschwerde unter Anerkennung der Kostenlast zurückgenommen. Der Beschwerdeführerin sind daher entsprechend ihrer Kostenübernahmeerklärung die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens aufzuerlegen.
In Übereinstimmung mit dem Beschwerdegericht wird der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens auf 50.000 € festgesetzt.
Limperg Bacher Strohn Deichfuß Grüneberg Vorinstanz: OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.12.2013 - VI-3 Kart 109/12 (V) -
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