Paragraphen in 5 StR 61/14
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Häufigkeit | Paragraph | |
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1 | 63 | StGB |
1 | 349 | StPO |
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1 | 63 | StGB |
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BUNDESGERICHTSHOF StR 61/14 BESCHLUSS vom 27. März 2014 in der Strafsache gegen wegen Körperverletzung mit Todesfolge Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 27. März 2014 beschlossen:
Die Revision der Angeklagten K.
gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 11. Oktober 2013 wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.
Es wird davon abgesehen, der Beschwerdeführerin die Kosten ihres Rechtsmittels aufzuerlegen.
Der Senat sieht bei der Beurteilung der subjektiven Tatseite, der Schuldfähigkeit und der Ablehnung einer Maßregel nach § 63 StGB keinen Rechtsfehler.
Basdorf Dölp Sander Bellay Schneider
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1 | 63 | StGB |
1 | 349 | StPO |
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