Paragraphen in 4 AZR 373/17
Sortiert nach der Häufigkeit
Häufigkeit | Paragraph | |
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1 | 72 | ArbGG |
1 | 313 | ZPO |
1 | 555 | ZPO |
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1 | 72 | ArbGG |
1 | 313 | ZPO |
1 | 555 | ZPO |
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 11.7.2018, 4 AZR 373/17 ECLI:DE:BAG:2018:110718.U.4AZR373.17.0 Parallelentscheidung zu führender Sache - 4 AZR 370/17 -, ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe Tenor
1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 29. Juni 2017 - 6 Sa 575/16 - wird zurückgewiesen.
2. Der Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Sonstiger Langtext Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren - 4 AZR 370/17 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet _(§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO)_.
Eylert Rinck Klose Kiefer Moschko
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Häufigkeit | Paragraph | |
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1 | 72 | ArbGG |
1 | 313 | ZPO |
1 | 555 | ZPO |
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1 | 72 | ArbGG |
1 | 313 | ZPO |
1 | 555 | ZPO |
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