Paragraphen in 5 AZR 594/16
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1 | 313 | ZPO |
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BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 11.10.2017, 5 AZR 594/16 ECLI:DE:BAG:2017:111017.U.5AZR594.16.0 Parallelentscheidung zu führender Sache - 5 AZR 591/16 -; ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe Tenor
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 28. Juli 2016 - 5 Sa 185/16 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Sonstiger Langtext Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet _(§ 313a ZPO)_.
Koch Biebl Volk Zorn Bormann
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