Paragraphen in 3 Ni 20/12
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2 | 99 | PatG |
2 | 269 | ZPO |
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2 | 99 | PatG |
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BUNDESPATENTGERICHT Ni 20/12
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(Aktenzeichen)
BESCHLUSS In der Patentnichtigkeitssache …
…
betreffend das deutsche Patent …
hat der 3. Senat (Nichtigkeitssenat) des Bundespatentgerichts am 15. Januar 2013 durch den Vorsitzenden Richter Schramm und die Richter Dr. Egerer und Schell beschlossen:
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Gründe Nach ihrer Klagerücknahme hat die Klägerin die Kosten des Rechtsstreits nach § 99 Abs. 1 PatG i. V. m. § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO zu tragen. Diese gesetzliche Folge war nach dem entsprechenden Antrag der Beklagten durch Beschluss auszusprechen (§ 99 Abs. 1 PatG i. V. m. § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO).
Schell Dr. Egerer Schell Pr
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Häufigkeit | Paragraph | |
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2 | 99 | PatG |
2 | 269 | ZPO |
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2 | 99 | PatG |
2 | 269 | ZPO |
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