Paragraphen in 10 AZR 388/17
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1 | 313 | ZPO |
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BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 31.1.2018, 10 AZR 388/17 ECLI:DE:BAG:2018:310118.U.10AZR388.17.0 Parallelentscheidung zu führender Sache - 10 AZR 387/17 -, ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe Tenor
1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 14. Juni 2017 - 7 Sa 81/17 - aufgehoben.
2. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 15. Dezember 2016 - 4 Ca 1189/16 - wird zurückgewiesen.
3. Der Beklagte hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
Sonstiger Langtext Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet _(§ 313a Abs. 1 ZPO)_.
Gallner W. Reinfelder Schlünder Fieback Merkel
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