Paragraphen in II ZR 83/12
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1 | 319 | ZPO |
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BUNDESGERICHTSHOF II ZR 83/12 BESCHLUSS vom 15. August 2013 in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 15. August 2013 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bergmann, die Richterinnen Caliebe und Dr. Reichart sowie die Richter Dr. Drescher und Born beschlossen:
Das Urteil vom 28. Mai 2013 wird im Tenor wegen offenbarer Unrichtigkeit gemäß § 319 Abs. 1 ZPO dahingehend berichtigt, dass es statt
„Auf die Revision des Klägers …“ richtig „Auf die Revision des Beklagten …“
lauten muss.
Bergmann Drescher Caliebe Born Reichart
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