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26 W (pat) 22/12

BUNDESPATENTGERICHT W (pat) 22/12

_______________________

(Aktenzeichen)

BESCHLUSS In der Beschwerdesache …

betreffend die Marke 304 51 867 hat der 26. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 17. April 2013 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dr. Fuchs-Wissemann sowie der Richter Reker und Hermann beschlossen:

Die Beschlüsse des Deutschen Patent- und Markenamts vom 29. Juli 2008 und 2. August 2011 sind wirkungslos.

Gründe Auf Antrag der Widersprechenden war nach §§ 82 I MarkenG, 269 III ZPO die Wirkungslosigkeit der im Verfahren über die am 26. und 28. März 2013 zurückgenommenen Widersprüche ergangenen Beschlüsse auszusprechen.

Dr. Fuchs-Wissemann Reker Hermann Bb

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