Paragraphen in IX ZR 18/20
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BUNDESGERICHTSHOF IX ZR 18/20 BESCHLUSS vom 15. Juli 2021 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2021:150721BIXZR18.20.0 Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Grupp, die Richterinnen Lohmann, Möhring, den Richter Dr. Schultz und die Richterin Dr. Selbmann am 15. Juli 2021 beschlossen:
Das Ablehnungsgesuch der Klägerin gegen den Richter am Bundesgerichtshof vom 18. Mai 2021 wird für begründet erklärt.
Gründe:
Das Ablehnungsgesuch ist begründet. Der dargestellte und von der Klägerin in Bezug genommene Sachverhalt ist geeignet, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des abgelehnten Richters zu rechtfertigen. Unerheblich ist, ob der abgelehnte Richter tatsächlich befangen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Februar 2018 - 2 BvR 651/16, NJW 2018, 1307 Rn. 17).
Grupp Lohmann Möhring Schultz Selbmann Vorinstanzen: LG Oldenburg, Entscheidung vom 26.03.2019 - 16 O 1780/18 OLG Oldenburg, Entscheidung vom 11.12.2019 - 4 U 44/19 -
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