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1 BvR 2250/11

Zitierung: BVerfG, 1 BvR 2250/11 vom 6.2.2013, http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20130206_1bvr225011.html Frei für den nicht gewerblichen Gebrauch. Kommerzielle Nutzung nur mit Zustimmung des Gerichts.

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

- 1 BvR 2250/11 - Im Namen des Volkes In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn I…,

- Bevollmächtigte:

Rechtsanwälte Dr. Huber & Kollegen, Möslestraße 1, 79117 Freiburg - gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 25. Juli 2011 - 16 UF 284/10 - und Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts h i e r :

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Vizepräsidenten Kirchhof,

den Richter Eichberger und die Richterin Britz am 6. Februar 2013 einstimmig beschlossen:

Die einstweilige Anordnung vom 20. September 2011, wiederholt mit Beschluss vom 20. August 2012, wird erneut für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt.

Kirchhof Eichberger Britz

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