Paragraphen in III ZB 89/13
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Bundesgerichtshof III. Zivilsenat - Geschäftsstelle - III ZB 89/13 Schreibfehlerberichtigung In dem Leitsatz muss es unter c) in der dritten Zeile anstelle Schiedsabrede richtig Schiedseinrede heißen.
Karlsruhe, 28.07.2014 Bott, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
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