• Suche
  • Impressum

caselaw.de²

  • caselaw.de²

  • Suche
  • Impressum

  • Suche
  • Filter
  • Ergebnis
  • Entscheidung
Entscheidung
Paragraphen
Original
Teilen

4 StR 654/19

BUNDESGERICHTSHOF StR 654/19 BESCHLUSS vom 28. August 2020 in der Strafsache gegen wegen Fälschung beweiserheblicher Daten u.a. hier: Gegenvorstellung des Angeklagten vom 4. Juli 2020 gegen den Beschluss der Vorsitzenden vom 29. Juni 2020 (Ablehnung der Auswechslung der Pflichtverteidiger)

ECLI:DE:BGH:2020:280820B4STR654.19.0 Die Vorsitzende des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs hat am 28. August 2020 beschlossen:

Die Gegenvorstellung des Angeklagten vom 4. Juli 2020 gegen den Beschluss vom 29. Juni 2020 wird zurückgewiesen.

Gründe:

Mit Beschluss vom 29. Juni 2020 wurde die Auswechslung der Pflichtverteidiger des Angeklagten abgelehnt. Hiergegen wendet sich der Angeklagte mit einer „Gehörs- und Anhörungsrüge“ vom 4. Juli 2020, die als Gegenvorstellung auszulegen ist. Schriftsätze seiner Pflichtverteidiger, auf die u.a. in dem beanstandeten Beschluss Bezug genommen wurde und die dem Angeklagten nach seinem Vorbringen nicht vorlagen, wurden ihm mit Schreiben vom 30. Juli 2020 zur Kenntnis und mit Gelegenheit zur Stellungnahme zugeleitet. Weiterer Vortrag ist daraufhin nicht erfolgt.

Die in der Gegenvorstellung vorgebrachten Gründe geben keinen Anlass, den beanstandeten Beschluss aufzuheben und die Pflichtverteidiger auszuwechseln. Die im Beschluss vom 29. Juni 2020 niedergelegten Gründe für die Aufrechterhaltung der Pflichtverteidigerverhältnisse gelten unverändert fort und erschöpfen das Vorbringen des Angeklagten in seiner Gegenvorstellung.

Die Aufrechterhaltung der Pflichtverteidigung durch Rechtsanwalt F.

und Rechtsanwältin S.

ist überdies zur Verfahrenssicherung erforderlich.

Soweit der Angeklagte vorbringt, er habe der portugiesischen Anwältin P.

aus H.

Mandat erteilt, ist festzustellen, dass sich diese Anwältin in dem Verfahren bislang nicht gemeldet hat.

Sost-Scheible Vorinstanz: Landau (Pfalz), LG, 30.07.2019 ‒ 7111 Js 6783/17 1 KLs 2

Wir stellen das Dokument etwas schmaler dar, um die Lesbarkeit zu erhöhen.

Bitte nutzen Sie nur das Original für den Druck des Dokuments.

Werbung

Urheber dieses Dokuments ist der Bundesgerichtshof. Nach § 5 UrhG geniessen Entscheidungen und Gesetze keinen urheberrechtlichen Schutz. Auflagen des Gerichts können aber die kommerzielle Verwertung einschränken. In Anlehnung an Creative Commons Lizenzen ist die Nutzung mit einer CC BY-NC-SA 3.0 DE Lizenz vergleichbar. Bitte beachten Sie, dass diese Entscheidung urheberrechtlich geschützte Abbildungen enthalten kann. Vor einer Nutzung - über die reine Wiedergabe der Entscheidung hinaus - sind in solchen Fällen entsprechende Nutzungsrechte bei den jeweiligen Rechteinhabern einzuholen.

▲ Anfang

Paragraphen in 4 StR 654/19

Sortiert nach der Häufigkeit
Häufigkeit Paragraph

Die aufgeführten Paragraphen wurden durch eine ausgeklügelte Software ermittelt.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass dabei auch falsche Kombinationen aus Paragraph und Gesetz ermittelt werden können.

Sollte ein Gesetz in Gänze übersehen worden sein, dann teilen Sie uns diesen Umstand bitte mit.

Sortiert nach dem Alphabet
Häufigkeit Paragraph

Original von 4 StR 654/19

Der nachfolgende Link führt Sie zum originalen Dokument. Aufgrund der technischen Natur des Internets ist es möglich, dass der Link zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr gültig ist. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir nicht alle Links einer ständigen Prüfung unterziehen können.

Öffnen

Bitte nutzen Sie möglichst das Original für den Druck des Dokuments.

Teilen von 4 StR 654/19

Wenn Sie in einer E-Mail auf diese Entscheidung hinweisen möchten, dann können Sie diese komfortabel erstellen lassen, wenn Ihr Mail-Programm diese Option unterstützt. Alternativ können Sie den nachfolgenden Link in Ihre E-Mails und Webseiten einbauen:

Bitte nutzen Sie den Link in sozialen Netzwerken wie Facebook oder Google+.

Das ist ein wirksames Mittel um mehr Menschen auf unsere Dienste aufmerksam zu machen.

Eine Dienstleistung von caselaw.de | Diese Datensammlung unterliegt der Creative Commons Lizenz CC BY-NC-SA 3.0 DE | Impressum