Paragraphen in EnVR 47/12
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BUNDESGERICHTSHOF EnVR 47/12 BESCHLUSS vom
9. Juli 2013 in der energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungssache Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat am 9. Juli 2013 durch die Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bornkamm und Dr. Raum sowie die Richter Dr. Strohn, Dr. Grüneberg und Dr. Bacher beschlossen:
Der Beschluss des Senats vom 23. April 2013 wird im ersten Satz des dritten Absatzes der Gründe (Randnummer 3) wegen offenbarer Unrichtigkeit dahin berichtigt, dass es statt
"[…] Beschwerden der Betroffenen zu 2 und zu 3 […]" heißt
"[…] Beschwerden der Betroffenen zu 1 und zu 2 […]".
Bornkamm Grüneberg Raum Bacher Strohn Vorinstanz: OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.06.2012 - VI-3 Kart 318/07 (V) -
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