Paragraphen in 3 StR 436/17
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BUNDESGERICHTSHOF StR 436/17 BESCHLUSS vom 16. November 2017 in der Strafsache gegen wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a.
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. November 2017 beschlossen:
Der Beschluss des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofes vom 5. Oktober 2017 wird wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers dahingehend berichtigt, dass es im Beschlusstenor anstatt "Urteil des Landgerichts Koblenz vom 11. April 2017" richtig heißen muss: "Urteil des Landgerichts Koblenz vom 30. Mai 2017".
Schäfer Tiemann Gericke Berg Spaniol ECLI:DE:BGH:2017:161117B3STR436.17.0
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