Paragraphen in 10 AZR 1064/12
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1 | 313 | ZPO |
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BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 13.11.2013, 10 AZR 1064/12 Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 13.11.2013, 10 AZR 1058/12.
Tenor
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 12. Oktober 2012 - 14 Sa 1498/11 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Sonstiger Langtext Die Parteien haben gemäß § 313a ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichtet.
Mikosch Mestwerdt Schmitz-Scholemann R. Baschnagel Petri
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1 | 313 | ZPO |
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